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   LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20, 87 T 474/20   

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LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20, 87 T 474/20 (https://dejure.org/2023,45386)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.08.2023 - 87 T 468/20, 87 T 474/20 (https://dejure.org/2023,45386)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. August 2023 - 87 T 468/20, 87 T 474/20 (https://dejure.org/2023,45386)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 276 Abs 1 S 1 FamFG, § 295 Abs 1 S 1 FamFG, § 1814 Abs 1 BGB, § 1814 Abs 2 BGB, § 1814 Abs 3 BGB
    Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der Betreuung einschließlich bestehender Einwilligungsvorbehalte; Anhörung des Betroffenen bei hartnäckiger Gesprächsverweigerung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 30.10.2019 - XII ZB 27/19

    Einräumen der Möglichkeit dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren

    Auszug aus LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verlängerung eines umfassenden Einwilligungsvorbehaltes in Vermögensangelegenheiten Gegenstand des Verfahrens ist (BGH, Beschl. v. 30.10.2019 - XII ZB 27/19, Rn. 11; BGH, Beschl. v. 23.10.2019 - XII ZB 208/19, 2. LS und Rn. 11).

    Die erstinstanzliche Anhörung ohne die Beteiligung eines Verfahrenspflegers verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG, weil durch einen Verfahrenspfleger die Belange des Betroffenen gewahrt werden, eine fachkundige Beratung erfolgt und der Betroffene im Verfahren begleitet wird, weshalb der Verfahrenspfleger im selben Umfang wie der Betroffene selbst im Verfahren zu beteiligen ist (BGH, Beschl. v. 06.05.2020 - XII ZB 504/19, Rn. 11; BGH, Beschl. v. 30.10.2019 - XII ZB 27/19, Rn. 10).

    Zwar folgt aus der erstinstanzlich fehlerhaft durchgeführten Anhörung grundsätzlich das zwingende Erfordernis, die Anhörung nach Bestellung eines Verfahrenspflegers im Beschwerdeverfahren nachzuholen (BGH, Beschl. v. 06.05.2020 - XII ZB 504/19, Rn. 15; BGH, Beschl. v. 30.10.2019 - XII ZB 27/19, Rn. 11).

  • BGH, 06.05.2020 - XII ZB 504/19

    Betreuungsverfahren: Erneute Anhörung des Betroffenen bei unterlassener

    Auszug aus LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20
    Die erstinstanzliche Anhörung ohne die Beteiligung eines Verfahrenspflegers verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG, weil durch einen Verfahrenspfleger die Belange des Betroffenen gewahrt werden, eine fachkundige Beratung erfolgt und der Betroffene im Verfahren begleitet wird, weshalb der Verfahrenspfleger im selben Umfang wie der Betroffene selbst im Verfahren zu beteiligen ist (BGH, Beschl. v. 06.05.2020 - XII ZB 504/19, Rn. 11; BGH, Beschl. v. 30.10.2019 - XII ZB 27/19, Rn. 10).

    Zwar folgt aus der erstinstanzlich fehlerhaft durchgeführten Anhörung grundsätzlich das zwingende Erfordernis, die Anhörung nach Bestellung eines Verfahrenspflegers im Beschwerdeverfahren nachzuholen (BGH, Beschl. v. 06.05.2020 - XII ZB 504/19, Rn. 15; BGH, Beschl. v. 30.10.2019 - XII ZB 27/19, Rn. 11).

  • BGH, 27.10.2021 - XII ZB 114/21

    Anhörung des Betroffenen im Zusammenhang mit der Verlängerung der für ihn

    Auszug aus LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20
    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass eine erstinstanzliche, verfahrensfehlerhafte Durchführung einer Anhörung grundsätzlich dazu führt, dass das Beschwerdegericht nicht gem. § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der Wiederholung der Anhörung absehen darf (BGH, Beschl. v. 27.10.2021 - XII ZB 114/21, LS und Rn. 8; BGH, Beschl. v. 17.10.2012 - XII ZB 181/12, Rn. 10).

    Die Kammer darf sich grundsätzlich nicht damit begnügen, dass der Betroffene zu der anberaumten Anhörung am 10.05.2023 unentschuldigt nicht erschienen ist, sondern muss sodann alle zwanglosen Möglichkeiten - insbesondere die Anberaumung eines neuen Termins und das Aufsuchen des Betroffenen in seiner üblichen Umgebung - ausschöpfen, den Betroffenen anzuhören bzw. sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen und letztlich auch seine Vorführung gem. § 278 Abs. 5 FamFG in Betracht ziehen (BGH, Beschl. v. 27.10.2021 - XII ZB 114/21 Rn. 9; BGH, Beschl. v. 12.06.2016 - XII ZB 246/16, Rn. 9; BGH, Beschl. v. 29.06.2016 - XII ZB 603/15, Rn. 17, 25).

  • BGH, 29.06.2016 - XII ZB 603/15

    Betreuungssache: Persönliche Anhörung im Rahmen der von Amts wegen

    Auszug aus LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20
    Dabei ergibt sich die Unverhältnismäßigkeit nicht allein aus dem Umstand, dass von der Anhörung allenfalls ein geringer Erkenntnisgewinn zu erwarten ist, sondern insbesondere in Anbetracht des Verfahrensgegenstandes (vgl. BGH, Beschl. v. 06.07.2022 - XII ZB 551/21, 2. LS; BGH, Beschl. v. 03.11.2021 - XII ZB 215/21, Rn. 14; BGH, Beschl. v. 12.10.2016 - XII ZB 246/16, Rn. 12; BGH, Beschl. v. 29.06.2016 - XII ZB 603/15, Rn. 10).

    Die Kammer darf sich grundsätzlich nicht damit begnügen, dass der Betroffene zu der anberaumten Anhörung am 10.05.2023 unentschuldigt nicht erschienen ist, sondern muss sodann alle zwanglosen Möglichkeiten - insbesondere die Anberaumung eines neuen Termins und das Aufsuchen des Betroffenen in seiner üblichen Umgebung - ausschöpfen, den Betroffenen anzuhören bzw. sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen und letztlich auch seine Vorführung gem. § 278 Abs. 5 FamFG in Betracht ziehen (BGH, Beschl. v. 27.10.2021 - XII ZB 114/21 Rn. 9; BGH, Beschl. v. 12.06.2016 - XII ZB 246/16, Rn. 9; BGH, Beschl. v. 29.06.2016 - XII ZB 603/15, Rn. 17, 25).

  • BGH, 12.10.2016 - XII ZB 246/16

    Betreuungssache: Unverhältnismäßigkeit der Vorführung des Betroffenen zur

    Auszug aus LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20
    Dabei ergibt sich die Unverhältnismäßigkeit nicht allein aus dem Umstand, dass von der Anhörung allenfalls ein geringer Erkenntnisgewinn zu erwarten ist, sondern insbesondere in Anbetracht des Verfahrensgegenstandes (vgl. BGH, Beschl. v. 06.07.2022 - XII ZB 551/21, 2. LS; BGH, Beschl. v. 03.11.2021 - XII ZB 215/21, Rn. 14; BGH, Beschl. v. 12.10.2016 - XII ZB 246/16, Rn. 12; BGH, Beschl. v. 29.06.2016 - XII ZB 603/15, Rn. 10).

    Die Kammer darf sich grundsätzlich nicht damit begnügen, dass der Betroffene zu der anberaumten Anhörung am 10.05.2023 unentschuldigt nicht erschienen ist, sondern muss sodann alle zwanglosen Möglichkeiten - insbesondere die Anberaumung eines neuen Termins und das Aufsuchen des Betroffenen in seiner üblichen Umgebung - ausschöpfen, den Betroffenen anzuhören bzw. sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen und letztlich auch seine Vorführung gem. § 278 Abs. 5 FamFG in Betracht ziehen (BGH, Beschl. v. 27.10.2021 - XII ZB 114/21 Rn. 9; BGH, Beschl. v. 12.06.2016 - XII ZB 246/16, Rn. 9; BGH, Beschl. v. 29.06.2016 - XII ZB 603/15, Rn. 17, 25).

  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 363/15

    Verfahren zur Aufhebung einer Betreuung: Erneute Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20
    Aus dem Verhalten des Betroffenen im erstinstanzlichen Verfahren lässt sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ableiten, dass er auch zu einem erneuten Anhörungstermin nicht erscheinen und sich in seinem Zimmer verbarrikadieren wird, sollte er im Heim aufgesucht werden (vgl. BGH, Beschl. v. 11.05.2016 - XII ZB 363/15, Rn. 11).

    Auch sind aus einer erneuten Anhörung mangels Mitwirkung des Betroffenen keine neuen Erkenntnisse zu erwarten (vgl. BGH, Beschl. v. 11.05.2016 - XII ZB 363/15, Rn. 11).

  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 381/15

    Betreuungssache: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Auszug aus LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20
    Ist der Betroffene zur Bildung eines klaren Urteils zur Problematik der Betreuerbestellung in der Lage, muss ihm weiterhin möglich sein, nach diesem Urteil zu handeln und sich dabei von den Einflüssen interessierter Dritter abzugrenzen (BGH, Beschl. v. 16.12.2015 - XII ZB 381/15).
  • BGH, 23.01.2019 - XII ZB 397/18

    Betreuungssache: Voraussetzung eines Betreuungsbedarfs für einen bestimmten

    Auszug aus LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20
    Für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen, wobei es genügt, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (BGH, Beschl. v. 23.01.2019 - XII ZB 397/18).
  • BGH, 17.10.2012 - XII ZB 181/12

    Betreuungsverfahren: Anhörung oder Begutachtung des Betroffenen gegen seinen

    Auszug aus LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20
    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass eine erstinstanzliche, verfahrensfehlerhafte Durchführung einer Anhörung grundsätzlich dazu führt, dass das Beschwerdegericht nicht gem. § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der Wiederholung der Anhörung absehen darf (BGH, Beschl. v. 27.10.2021 - XII ZB 114/21, LS und Rn. 8; BGH, Beschl. v. 17.10.2012 - XII ZB 181/12, Rn. 10).
  • BGH, 23.10.2019 - XII ZB 208/19

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Auszug aus LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verlängerung eines umfassenden Einwilligungsvorbehaltes in Vermögensangelegenheiten Gegenstand des Verfahrens ist (BGH, Beschl. v. 30.10.2019 - XII ZB 27/19, Rn. 11; BGH, Beschl. v. 23.10.2019 - XII ZB 208/19, 2. LS und Rn. 11).
  • BGH, 18.11.2015 - XII ZB 16/15

    Aufhebung einer Betreuerbestellung: Wegfall der Erforderlichkeit einer Betreuung

  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 577/17

    Absehen von der Bestellung eines Verfahrenspflegers in einem Verfahren bzgl. der

  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 395/12

    Bestellung eines Betreuers für die Aufgabenbereiche Gesundheitssorge und

  • BGH, 24.03.2021 - XII ZB 445/20

    Zum Umfang der Anhörungspflicht, wenn sich der Betroffene im Rahmen seiner

  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 136/16

    Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch ein beauftragtes

  • BGH, 03.11.2021 - XII ZB 215/21

    Betreuungssache: Vorführung des Betroffenen zur persönlichen Anhörung im

  • BGH, 06.07.2022 - XII ZB 551/21

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der erneuten persönlichen Anhörung des

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